Wann zahlt die Krankenkasse?
Die Kosten für das Beratungsgespräch und die Untersuchungen zur Ursache der Unfruchtbarkeit werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Diese Leistungen entstehen dem Kinderwunschpaar keine Kosten. Hormontherapien zur Unterstützung der Eizellreifung der Frau werden vollständig von der Krankenversicherung getragen. Inseminationen oder IVF-/ICSI-Behandlungen werden seit dem 01.01.2004 mindestens zur Hälfte von den Krankenkassen übernommen, in einigen Fällen auch komplett. Die genauen Kosten werden im Beratungsgespräch individuell erläutert. Wir stehen Ihnen bei Problemen mit den Krankenkassen zur Seite und bieten auch Ratenzahlungsmöglichkeiten an.
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Mindestens 50 Prozent der Behandlungs- und Medikamentenkosten für insgesamt:
Voraussetzungen für eine fünfzigprozentige Kostenübernahme:
Bitte beachten Sie, dass Kryokonservierung (Einfrieren) von befruchteten Eizellen, Spermien oder Hodengewebe keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist.
Private Krankenversicherungen
Die Verträge der privaten Krankenversicherer sind nicht einheitlich. Im Allgemeinen gilt, dass der Antrag auf Kostenübernahme bei der Versicherung desjenigen Partners gestellt werden muss, bei dem die Ursache der Sterilität liegt. Wir stellen Ihnen gerne ein Antragsschreiben aus, sobald die Behandlungsmethode festgelegt wurde. Wir empfehlen, den Antrag rechtzeitig zu stellen, damit die Kostenübernahme bereits vor Therapiebeginn geklärt werden kann. Ein
Hier sind einige Begriffe, die in dem Text vorkommen:
• Insemination: Samenübertragung
• IVF: In-vitro-Fertilisation (Künstliche Befruchtung)
• in vitro: lateinisch im Glas
• ICSI: Intracytoplasmatische Spermieninjektion
Kinderwunschpraxis Köln