Die Durchführung von künstlichen Befruchtungen ist ausschließlich speziell ausgebildeten Ärzten gestattet.
Die künstliche Befruchtung darf ausschließlich mit dem Ziel durchgeführt werden, eine Schwangerschaft bei der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt. Pro Behandlungsversuch dürfen höchstens drei Embryonen zurückgesetzt werden.
Bestimmte Praktiken sind im Rahmen des Gesetzes verboten, darunter die Geschlechtswahl, die Eizellspende und die Leihmutterschaft. Forschung an Embryonen ist strikt untersagt. Eine Behandlung mit Spendersamen ist hingegen erlaubt.
Unsere oberste Priorität liegt auf einem verantwortungsvollen Umgang mit Ei- und Samenzellen, um im Einklang mit dem Embryonenschutzgesetz zu handeln.
Kinderwunschpraxis Köln